Urteil: Google haftet nicht für Inhalte von Suchergebnissen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem fünf Jahre anhaltenden Rechtsstreit zwischen Google und einem Anlagenvermittler das Urtail gefällt. Das OLG Hamburg stellte mit einer Einzelfallentscheidung fest, dass Google nicht für die Inhalte von Suchergebnissen haftet. Google selbst hafte auch nicht als sogenannter Störer.
Die Ergebnisse der Sucher enthalten laut dem OLG Hamburg keine ehrverletzenden Inhalte. Es werden lediglich fremde Meinungsäußerung verbreitet, von denen sich Google ausreichend hinreichend distanziert. Auch habe Google die beanstandeten Suchergebnisse gesperrt und ist damit seiner Prüfungspflicht nachgekommen.
Schon in einem anderen Verfahren 2010 hat Bundesgerichtshof in letzter Instanz über die Klage einer Maler- und Grafikerin entschieden, dass Google bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte verletze. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.