Gründungsalternative für Online-Händler: Die Mini GmbH
Die im Zuge der Reform des deutschen GmbH-Rechts durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG genannt, wird umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die UG stellt allerdings keine neue Rechtsform dar. Es handelt sich vielmehr um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die UG kann schon mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden.
Ein Unternehmen im Rahmen einer GmbH zu führen hat viele Vorteile im Vergleich zu einer Personengesellschaft. Insbesondere was die Haftung angeht bringt eine GmbH viele Vorteile. Die Hürde, die bei einer GmbH zu nehmen ist, ist das Stammkapital. Mit der Mini GmbH als Gründungsalternative für Online-Händler ändert sich das nun.
Wer über eine gute und originelle Geschäftsidee verfügt, sich für ein marktgerechtes Shop-System entscheidet und ein Sortiment aus attraktiven und günstigen Produkten konzipiert, hat den größten Teil des Gründungsaufwandes bereits hinter sich gebracht. Die Entscheidung, sich mit dieser Idee im Online-Handel selbständig zu machen, ist schnell getroffen. Welche Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll, muss gut überlegt sein, da diese Entscheidung einen großen Einfluss auf die Kosten und den Aufwand der eigentlichen Gründung und auf die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen des angehenden Selbständigen hat.
Die Optionen sind: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Einzelunternehmen und Personengesellschaften lassen sich zwar ohne großen bürokratischen Aufwand gründen und sind auch im laufenden Betrieb nur mit einem vergleichsweise geringen Administrationsaufwand verbunden. Gewerbeschein beantragen und das wars schon. Allerdings haften bei diesem Modell Inhaber oder Gesellschafter mit ihrem vollständigen Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Das bedeutet im Fall des Scheiterns einen Totalverlust mit allen damit verbundenen Folgen für den Gründer und seine Familie.
Wer also Wert auf eine Haftungsbeschränkung legt, der kommt nicht um die Gründung einer Kapitalgesellschaft herum. Sowohl die GmbH als auch die AG, hierbei handelt es sich um die beiden klassischen Formen der Kapitalgesellschaft. Hauptsächlicher Nachteil hierbei: Diese Unternehmenformen bedingen ein hohes Stammkapital von 25.000 Euro, bzw. 50.000 Euro. Gerade für Existenzgründer ist das ein häufiger Grund, sich schließlich doch für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu entscheiden.
Aber es gibt eine Alternative. Seit Ende 2008 hat der Gesetzgeber mit der Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH eine weitere Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften eingeführt. Die Rede ist hier von der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft.
Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine vollwertige GmbH, die allerdings bereits ab einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro gegründet werden kann. Der Gründungsaufwand ist dabei überschaubar. Die Gründungskosten sind durch ein standardisiertes Verfahren vergleichsweise niedrig. Somit eignet sich die UG (haftungsbeschränkt) vor allem für Existenzgründer die nur wenig Kapital zur Verfügung haben. Das Online-Magazin Internethandel.de (Leseprobe der aktuellen Ausgabe) hat in der aktuellen Ausgabe die Schwerpunktstory dieser noch jungen Rechtsform gewidmet. Unter dem Titel „Die Mini GmbH – Gründung, Führung und Sicherheit einer 1-Euro-GmbH im Online-Handel“ erhalten Existenzgründer einen umfassenden Überblick über sämtliche Eigenschaften, Rechte, Pflichten und Optionen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft.
Die, wie gewohnt, umfangreiche Titelstory zeigt zuerst die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen auf. Dann wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit all ihren Facetten vorgestellt. Hierzu werden die Begriffe Haftung und Haftungsbeschränkung detailliert erläutert, die Gründung einer solchen Gesellschaft Schritt für Schritt inklusive der damit verbundenen Kosten aufgeführt. Der Leser erfährt in leicht verständlicher Form, welche rechtlichen und steuerlichen Pflichten mit dem Betrieb einer solchen Mini GmbH verbunden sind, welche Rechte er dafür genießt und wie sich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft von einer klassischen GmbH unterscheidet.
Darüber hinaus wird erklärt, wie sich die Unternehmergesellschaft im Laufe der Zeit, durch die Umwandlung von Rücklagen in Eigenkapital, in eine vollwertige GmbH umwandeln lässt und aus welchen Gründen die Mini GmbH vor allem für Online-Händler eine interessante Alternative zu anderen Rechtsformen ist. Neben den theoretischen Ausführungen sorgen zwei Kurzinterviews mit Online-Händlern, die sich für eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft entschieden haben, für Einblick in die Praxis dieser Gesellschaftsform.
Wie jede andere Ausgabe, so bietet auch die März-Ausgabe von Internethandel.de über die Titelstory hinaus auf insgesamt 50 Seiten eine Fülle an für jeden Unternehmer wertvollen Informationen, News und Berichten rund um den erfolgreichen E-Commerce. Weitere Artikel beschäftigen sich mit den Top25 und den Top-Einsteigern der IVW Online-Statistik, klären über die rechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von Social Media Tools auf und informieren über den erfolgreichen Online-Handel per Facebook, Twitter, Google+ oder Weblogs. Das Magazin nennt darüber hinaus die TopTen der häufigsten Suchbegriffe auf eBay.de, gibt praxistaugliche Ratschläge für die Suchmaschinenoptimierung, stellt erfolgreiche Geschäftsideen im Internet und ihre Gründer vor und berichtet über den 5. plentyMarkets Online-Händler Kongress in Kassel. Ergänzt wird das redaktionelle Angebot durch interessant aufbereitete News, Berichte über sinnvolle Tools und Programme und Informationen über die wichtigsten Messen, Ausstellungen und Events für Online-Händler im März 2012.